Behandlungsraum der orthopädischen Privatpraxis Dr. med. Sebastian Güth in Offenburg

Beihilfeberechtigt? Informationen für Beamtinnen und Beamte in Offenburg

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Als orthopädische Privatpraxis in Offenburg behandle ich neben Privatversicherten und Selbstzahlern auch beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten – zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Polizeibeamte, Beschäftigte in Verwaltung und Justiz sowie Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Abrechnung abläuft und was Sie als Beihilfeberechtigte(r) bei einem Besuch in meiner Praxis erwartet.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt – wie bei allen privatärztlichen Leistungen – nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Ablauf ist unkompliziert:

  1. Behandlung in der Praxis – Sie vereinbaren einen Termin und werden ganz normal behandelt. Eine Überweisung benötigen Sie nicht.
  2. Rechnung nach GOÄ – Nach der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung mit allen erbrachten Leistungen und den zugehörigen GOÄ-Ziffern.
  3. Einreichen bei Beihilfestelle und Versicherung – Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle ein sowie – für den verbleibenden Anteil – bei Ihrer privaten Kranken- oder Restkostenversicherung.

Was wird von der Beihilfe übernommen?

Ärztliche Leistungen, die nach der GOÄ abgerechnet werden, sind grundsätzlich beihilfefähig, soweit sie medizinisch notwendig und angemessen sind. Ob und in welchem Umfang einzelne Leistungen erstattet werden, richtet sich nach den für Sie geltenden Beihilfevorschriften – für Landesbeamte in Baden-Württemberg nach der Beihilfeverordnung des Landes, für Bundesbeamte nach der Bundesbeihilfeverordnung – sowie nach Ihrem individuellen Bemessungssatz und Ihrem Versicherungstarif.

Mein Tipp: Bei speziellen Behandlungsverfahren lohnt sich vorab eine kurze Rückfrage bei Ihrer Beihilfestelle oder Versicherung. Auf Wunsch erhalten Sie von mir vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Kostenvoranschlag, den Sie zur Klärung einreichen können.

Transparente Kosten – vor der Behandlung

Mir ist wichtig, dass Sie jederzeit wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb bespreche ich mit Ihnen vor Beginn einer Behandlung:

  • welche Leistungen medizinisch sinnvoll sind,
  • welche Kosten dafür nach GOÄ entstehen,
  • und welche Unterlagen Sie für Beihilfestelle und Versicherung benötigen.

So gibt es keine Überraschungen – weder in der Praxis noch bei der Abrechnung.

Ihre Vorteile als Beihilfeberechtigte(r) in meiner Praxis

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Als Privatpraxis können Sie direkt einen Termin vereinbaren – eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Muss ich die Rechnung sofort bezahlen?

Sie erhalten die Rechnung nach der Behandlung mit einem üblichen Zahlungsziel. Sie können sie parallel bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Versicherung einreichen.

Werden alle Leistungen von der Beihilfe erstattet?

Das hängt von den für Sie geltenden Beihilfevorschriften, Ihrem Bemessungssatz und Ihrem Versicherungstarif ab. Ich kläre Sie vor der Behandlung transparent über die Kosten auf – bei speziellen Verfahren empfehle ich eine kurze Rückfrage bei Ihrer Beihilfestelle. Gern erhalten Sie dafür vorab einen Kostenvoranschlag.

Gilt das auch für meine Familienangehörigen?

Berücksichtigungsfähige Angehörige (z. B. Ehepartner oder Kinder) können je nach Beihilfevorschrift ebenfalls beihilfeberechtigt sein. Die Abrechnung in meiner Praxis läuft für sie genauso ab.

Ich freue mich, Sie in meiner Praxis behandeln zu dürfen!